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Übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Behandlung?
Verfasst: 20/07/2009, 1:45
von admin
Da die Atlantomed-Methode relativ neu ist, wird sie von Krankenkassen noch nicht offiziell anerkannt. Trotzdem gibt es einige alternativmedizinische Zusatzversicherungen, welche fallweise einen Teil der Kosten übernehmen. Ob und wie viel Ihre Krankenkasse übernimmt, bitten wir Sie selber abzuklären.
Die Grundversicherungen der Krankenkassen bezahlen nichts.
Um eine allfällige Rückerstattung der Therapiekosten müssen Sie sich selber kümmern, Sie erhalten von uns nach der Behandlung auf Wunsch eine Quittung, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung einreichen können.
Re: Übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Behandlung?
Verfasst: 15/07/2018, 9:47
von fya
Wie sieht das heute aus? (9 Jahre später)
Re: Übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Behandlung?
Verfasst: 15/07/2018, 15:34
von Arno
Aus Erfahrung kann ich sagen das sich nichts verändert hat, wenn eine direkte Zusammenhang besteht zwischen Unfallhergang (BG) und Symptome will die BG manchmal ein Teil der Kosten übernehmen Die GKV nicht
Re: Übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Behandlung?
Verfasst: 15/07/2018, 15:57
von Stefan_R
Damit es zu einer Änderung kommt müssten sich auch mehr Patienten sich genauer
untersuchen lassen. (Upright-MRT und DVT Aufnahme). Dann müssten alle
klassischen Behandlungsmethodern (Osteopathie, Atlastherapie nach Arlen (was nicht helfen kann))
ausgeschöpft sein. Ärzte müssten danach klar eine Empfehlung für die Atlantomed behandlung
aussprechen. (Was zur Zeit kaum / kein Arzt machen wird)
Dann müssten Patienten bei ihrer Krankenkasse um Kostenübernahme
bitten. Und das ein "Systemmangel" vorliegt. Und dann eben gegen die
Ablehnung vvom MDK Gutachter klagen. Vor dem Sozialgericht. Was
kostenlos ist. Natürlich geht das dann besser mit einem Anwalt.
Es gibt Sozialverbände wie den VDK der sich dafür einsetzt (kostenlos,
wenn man Mitglied ist. Kostet ca. 6 Euro im Monat) wenn die Klage
aussicht auf Erfolg hat.
Gleichzeitig müsste aber auch von Seitens Atlantomed geschaut werden
das die Atlantomed Methode in den "Heilmittelkatalog" mit aufgenommen wird.
Ich habe gegen die TK geklagt. Und bat diese um Kostenübernahme.
Es ist alles gegeben. Unfallunterlagen, alternative Behandlungsmethoden ausgeschöpft.
(Es gibt auch keine Behandlungsmöglichkeit bei Atlasfehlstellung .. die im
Heilmittelkatalog zu finden ist).
Die Klage ist gescheitert weil es keine direkte Empfehlung von Seitens eines Arztes gab.
Ich war aufgrund der Symptome sogar eine Zeitlang stationär in der Charité. Diese
wussten dann auch nicht wieter (Nach dem Uprighrt-MRT Befund wo eine Atlasfehlstellung
diagnostizeirt wurd) und schrieben dann: "Der Patient begibt sich nun zu Atlantomed in
die Schweiz). Da steht so im Arztbrief ist aber weit von einer Empfehlung entfernt.
Ich habe einen ambulanten Arzt der nach der erfolgreichen Altantotec Behandlung
auch weiterhin die Atlantomed Behandlung empfiehlt. Das hatte er schriftlich in
einem Arztbreif festgehalten. Aber dann auf Anfrage so dem Gericht nich ein
zweites Mal bestätigt.
Erst in der zweiten Instanz könnte es dann gründlicher geprüft werden. Aber
der Richter meinte. Von Seiten Atlantomed sollten die schauen das das in den
Heilmittelkatalog aufgenommen wird. Weil es ist klar zu sehen das die Behandlung
hilft und funktioniert.
Und wichtiger wäre es aber eine Empfehlung zu bekommen. Von Seiten der
Ärzte. Diese habe ich nicht. Somit kann ich nicht in die nächste Instanz gehen.
Würde ich einen Arzt finden der das empfiehlt könnte ich noch mal neu klagen.
Patienten, Ärzte müssten viel genauer untersuchen und dann eben klagen ...
und in einer höheren Instanz könnte dann überprüft werden ob ein Systemmangel
in dem Bereich existiert.
ich finde Ärzte, Radiologen müssten viel mehr Patienten helfen und bei Klagen
unterstützen ... und nur so könnte es irgendwann mal zu einer Zulassung kommen.
Ist jetzt meine Einschätzung als Laie. Kenne mich mit so rechtlichen Sachen
auch nur am Rande aus.